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Fahrwerkstechnik
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KW Fahrwerkslösungen bieten Dir eine Verbesserung des Fahr- und Bedienkomforts, eine individuelle Optik und Verbesserung der Fahdynamik auf der Straße, sowie schnellstmögliche Rundenzeiten - je nach deinem Anspruch!
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Spurverbreiterungen
Spurverbreiterungen
Mit den ST Distanzscheiben ist es ein Leichtes die Optik von Serien- und Zubehörfelgen an Deinem Auto in Szene zu setzen. Je nach ST Spurverbreiterungssystem kannst Du in präzisen 2,5-mm-Schritten pro Seite die ideale Spurverbreiterung wählen.
Mit den ST Distanzscheiben ist es ein Leichtes die Optik von Serien- und Zubehörfelgen an Deinem Auto in Szene zu setzen. Je nach ST Spurverbreiterungssystem kannst Du in präzisen 2,5-mm-Schritten pro Seite die ideale Spurverbreiterung wählen.
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In nur 3 Schritten zur passenden Spurverbreiterung
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Zubehörfelgen
Welche Radschrauben verwendest Du?
Bitte fülle aus:
Wo finde ich die Informationen zu meinen Radschrauben / Radmuttern?
Du verwendest Zubehörfelgen, deshalb benötigen wir weitere Angaben zu Deinen Radschrauben oder Radmuttern. Diese findest du üblicherweise in den zu Deinen Felgen gehörenden Unterlagen.
Ansonsten kannst Du Deine verwendete Radbefestigung wie folgt identifizieren:
Bund
Schlüsselweite
Nimm die Nuss zur Hand, mit der Du Deine Räder wechselst. Dort kannst Du in der Regel die Schlüsselweite Deiner Radschrauben/-muttern ablesen. In Europa gängige Schlüsselweiten sind etwa 17 oder 19mm.
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Erklärung des Montageaufwands am Fahrzeug »
Erklärung der Zulassungsarten »
Welche Radgrößen passen am Besten?
Wir schlagen vor, die von uns gekennzeichnete Empfehlung zu wählen.
Möchtest du die Größe des Serienrads beibehalten, wählst du das Identrad (sofern vorhanden).
Aus welchen Bestandteilen besteht die Angabe der Radgröße?
Beispiel: 8,5 x 20 ET 38 Konkav 1
- 8,5“ = Radbreite in Zoll*
- 20“ = Rad-Durchmesser in Zoll*
- ET = Einpresstiefe: Wie weit kommt das Rad nach außen zum Radkasten hin?
- Konkav = Konkavität: Gibt an, inwieweit das Rad nach innen gekrümmt ist. Es gibt drei Konkavitätsstufen: Konkav 1, Konkav2, Konkav3
*1 Zoll = 2,54cm
Montageaufwand am Fahrzeug
ohne Montageaufwand
Es sind keinerlei Nacharbeiten erforderlich.
mit geringem Montageaufwand
Die Radfreigängigkeit an Achse 1 und Achse 2 muss geprüft werden. Eventuell ist durch Nacharbeiten der Radhäuser, Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
mit erhöhtem Montageaufwand
Die Radfreigängigkeit an Achse 1 und Achse 2 muss geprüft und hergestellt werden. Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen und hinteren Radhäuser und/oder Ausstellen der Frontschürze und Heckschürze ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zulassungsarten im Überblick
ECE steht für „Economic Commission for Europe“. Dies bedeutet, dass Leichtmetallräder, die nach dieser Norm gefertigt sind, in ihren technischen Abmessungen exakt der Seriengröße des jeweiligen Fahrzeuges entsprechen. Liegt eine ECE-Genehmigung vor, ist in Europa weder eine Abnahme durch eine Prüfinstitution noch ein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Die ECE-Genehmigung muss lediglich bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden.
Liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ohne die Auflage einer Anbauabnahme vor, ist in Deutschland weder eine Abnahme durch eine Prüfinstitution noch ein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Die ABE muss lediglich bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Das Fahrzeug muss der Serienausstattung entsprechen.
Liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit der Auflage einer Anbauabnahme vor, muss nach dem Anbau der Teile unverzüglich eine Anbauabnahme nach § 19 StVZO von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden. Zu diesen Überwachungsorganisationen gehören beispielsweise TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ. Verläuft die Abnahme positiv, stellen die Prüfer eine Abnahmebescheinigung aus. Diese ist stets mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Liegt ein §19.3 Teilegutachten vor, muss nach dem Anbau der Teile unverzüglich eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden. Zu diesen Überwachungsorganisationen gehören beispielsweise TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ. Verläuft die Änderungsabnahme positiv, stellen die Prüfer eine Änderungsabnahmebescheinigung aus. Diese ist stets mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und der Zulassungsstelle bei der nächsten amtlichen Angelegenheit, wie z.B. einer Ummeldung oder einem Halterwechsel, vorzulegen. Die Zulassungsstelle nimmt dann bei solchen Gelegenheiten die Eintragung der Änderung in die Fahrzeugpapiere vor.
Liegt lediglich ein Festigkeitsnachweis (beinhaltet mechanische Kennwerte und Belastungsnachweis des Rades) vor, sind diese Anwendungen im Bereich der StVZO nicht zugelassen. Es muss nach dem Anbau der Teile unverzüglich eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden. Zu diesen Überwachungsorganisationen gehören beispielsweise TÜV und DEKRA. Verläuft die Einzelabnahme positiv, stellen die Prüfer eine entsprechende Bescheinigung aus, im Anschluss daran ist eine sofortige Berichtigung in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle notwendig. Wir empfehlen die Umbaumaßnahme vorab mit dem Prüfingenieur zu besprechen.
Der „Japan Light Alloy Wheel Standard“, kurz JWL, zeichnet Leichtmetallräder aus, welche die strengen Sicherheits- und Qualitätsstandards der japanischen Kraftfahrtbehörde VIA erfüllen. Der JWL Standard ist damit das Pendant zur deutschen KBA-Nummer.
Zulassungsarten im Überblick
ECE steht für „Economic Commission for Europe“. Dies bedeutet, dass Leichtmetallräder, die nach dieser Norm gefertigt sind, in ihren technischen Abmessungen exakt der Seriengröße des jeweiligen Fahrzeuges entsprechen. Liegt eine ECE-Genehmigung vor, ist in Europa weder eine Abnahme durch eine Prüfinstitution noch ein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Die ECE-Genehmigung muss lediglich bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden.
Liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ohne die Auflage einer Anbauabnahme vor, ist in Deutschland weder eine Abnahme durch eine Prüfinstitution noch ein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Die ABE muss lediglich bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Das Fahrzeug muss der Serienausstattung entsprechen.
Liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit der Auflage einer Anbauabnahme vor, muss nach dem Anbau der Teile unverzüglich eine Anbauabnahme nach § 19 StVZO von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden. Zu diesen Überwachungsorganisationen gehören beispielsweise TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ. Verläuft die Abnahme positiv, stellen die Prüfer eine Abnahmebescheinigung aus. Diese ist stets mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Liegt ein §19.3 Teilegutachten vor, muss nach dem Anbau der Teile unverzüglich eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden. Zu diesen Überwachungsorganisationen gehören beispielsweise TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ. Verläuft die Änderungsabnahme positiv, stellen die Prüfer eine Änderungsabnahmebescheinigung aus. Diese ist stets mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und der Zulassungsstelle bei der nächsten amtlichen Angelegenheit, wie z.B. einer Ummeldung oder einem Halterwechsel, vorzulegen. Die Zulassungsstelle nimmt dann bei solchen Gelegenheiten die Eintragung der Änderung in die Fahrzeugpapiere vor.
Liegt lediglich ein Festigkeitsnachweis (beinhaltet mechanische Kennwerte und Belastungsnachweis des Rades) vor, sind diese Anwendungen im Bereich der StVZO nicht zugelassen. Es muss nach dem Anbau der Teile unverzüglich eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden. Zu diesen Überwachungsorganisationen gehören beispielsweise TÜV und DEKRA. Verläuft die Einzelabnahme positiv, stellen die Prüfer eine entsprechende Bescheinigung aus, im Anschluss daran ist eine sofortige Berichtigung in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle notwendig. Wir empfehlen die Umbaumaßnahme vorab mit dem Prüfingenieur zu besprechen.
Der „Japan Light Alloy Wheel Standard“, kurz JWL, zeichnet Leichtmetallräder aus, welche die strengen Sicherheits- und Qualitätsstandards der japanischen Kraftfahrtbehörde VIA erfüllen. Der JWL Standard ist damit das Pendant zur deutschen KBA-Nummer.
- Felgenstern
- Felgenbett
- Verschraubung
- Anfahrschutz
- Nabendeckel
- Radschrauben
- Ventilkappen
- Farbe
- Anfahrschutz
- Nabendeckel
- Radschrauben
- Ventilkappen
-
Felgenstern
-
Felgenbett
-
Verschraubung
-
Farbe
-
Anfahrschutz
-
Nabendeckel
-
RadschraubenStahl silber, mit BBS Logo (Standard)
-
Ventilkappen
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